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Samstag, 14. März 2015

Berufsunfähigkeit - Krankheit als Problem

Berufsunfähigkeit – Wenn Krankheit zum Problem wird
Solange wir jung und gesund sind, können wir uns kaum vorstellen, wie es ist, zu krank zum Arbeiten zu sein. Aber es kann jeden von uns treffen. Besonders die nach dem 1.1.61 Geborenen sind gefährdet im Falle einer ernsthaften Erkrankung auch noch zu verarmen. Denn der Staat zahlt nur noch eine schmale Erwerbsunfähigkeitsrente und um diese zu bekommen, muss ein Arzt bestätigen, dass man keine drei Stunden täglich mehr arbeiten kann, um zum Beispiel Kugelschreiber zusammenzuschrauben. Traut er einem dies jedoch zu, bekommt man die Rente nicht. 
Nun ist es auch gar nicht mal so toll, täglich Kugelschreiber zusammenzuschrauben, besonders wenn man muss. Als Ausweg aus dieser klaustrophobischen Situation bietet sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Denn: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dann, wenn man seinen aktuell ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Sei es vorübergehend, sei es dauerhaft. Und man kann durch die Höhe seiner Beiträge von vorn herein selbst festlegen, wie hoch die monatliche Rente sein soll. 
Aber Vorsicht. Nicht alle Berufsunfähigkeitsversicherungen haben die gleichen Bedingungen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung sich nicht auf den erlernten Beruf, sondern auf den ausgeübten Beruf bezieht. Fast noch wichtiger ist, dass die Versicherung ausdrücklich auf eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit verzichtet. Denn in vielen Verträgen ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit ein eingebauter Fallstrick. Hierbei verweist die Versicherung auf einen anderen Beruf oder eine andere Tätigkeit. Zum Beispiel: Ein Buchhalter hat einen Unfall und kann seitdem nicht mehr im Büro sitzen. In diesem Fall könnte die Versicherung sagen, wenn er nicht mehr als Buchhalter arbeiten kann, kann er doch als Sachbearbeiter oder Kundenbetreuer im Call Center einer Versicherung arbeiten. Das ist wie der Verweis auf die Kugelschreiber. 
Fakt ist, dass Versicherungen bei der Verweisung auf andere Jobs extrem kreativ sein können:
• Es muss diesen Job gar nicht geben. Einem Koch wird mitgeteilt, er können ja Rezepte für Replikatoren erstellen.
• Es ist im Prinzip der selbe Job: Einem Fernfahrer wird mitgeteilt, er könne als Kurierfahrer oder auch als Fernfahrer arbeiten.
• Dieser Beruf muss auch gar nichts mit dem eigenen Beruf zu tun haben: Einem Dachdecker wird gesagt, er könne ja als Fitnesstrainer arbeiten. 
• Die Anforderungen der Tätigkeit bei der Verweisung können genau gleich sein: Einem Büroangestellten mit Rückenschaden wird empfohlen sich einen Job im Büro zu suchen. 

Viele Versicherungen schlagen aus Daffke einfach irgend etwas vor, um die Zahlung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Am Ende wird die Versicherung zwar zahlen müssen, aber das kann sich jahrelang hinziehen. Das sind Jahre in denen man vor Gericht ziehen und seine Anwälte bezahlen muss. Das ist für gesunde Menschen schon eine Belastung, sowohl psychisch als auch physisch. Für jemanden der krank ist, und das Geld der Versicherung eigentlich zum Leben braucht, ist das schier niederschmetternd. Aber das ist das Kalkül der Versicherungen, denn dadurch lassen sich viele Versicherungsopfer irgendwann zermürbt auf einen Vergleich ein, bei dem die Versicherung viel Geld spart, der Versicherte aber das Gefühl hat, betrogen worden zu sein. 
Wir halten also fest, dass es durchaus sinnvoll ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Allerdings muss man darauf achten, dass als „Beruf“ immer der aktuell ausgeübte akzeptiert wird und dass auf eine Verweisung auf eine anderen Tätigkeit ausdrücklich darauf verzichtet wird. So bietet beispielsweise die HanseMerkur die Berufsunfähigkeitsversicherung ProfiCare an, die ausdrücklich auf die Verweisung auf andere Berufe verzichtet und leistet, wenn der aktuell ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.