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Montag, 16. März 2015

City Zahnaerzte Dr. Elke Behle

Implantate fuer ein strahlendes Laecheln

Ein gesundes, schoenes Laecheln hat fuer die meisten Menschen einen hohen Wert. Frueher oder spaeter kommt es allerdings haeufig zu einem Verlust von Zaehnen. Dr. Elke Behle und ihre Kollegen der CITY ZAHNAeRZTE in Stuttgart informieren ueber die Moeglichkeiten der modernen Implantologie zum Erhalt und der Wiederherstellung eines attraktiven Laechelns. Wie wichtig Menschen ein gesundes, funktionsfaehiges Gebiss schon immer war, zeigen archaeologische Funde. Bereits vor 2000 bis 3000 Jahren fanden verschiedene Materialien als Zahnersatz Verwendung im menschlichen Kiefer! Selbstverstaendlich hat der wissenschaftliche und technische Fortschritt das Bild implantologischen Zahnersatzes grundlegend gewandelt. Heutzutage finden keine groben Ersatzzaehne aus Quarz, Elfenbein oder gar Holz mehr Verwendung. Vielmehr werden Implantatstifte aus biologisch vertraeglichem Titan unter Einsatz modernster operativer Verfahren fest in den Kiefer des Patienten eingesetzt und mit individuell angefertigtem Zahnersatz vom Einzelzahn bis hin zur Vollprothese verbunden. Der Werkstoff Titan hat sich durch seine optimale biologische Vertraeglichkeit bewaehrt und wird aufgrund einer 95%igen Erfolgsquote auch nach Jahrzehnten als bestes Implantatmaterial angesehen. Titan verbindet sich auf molekularer Ebene mit der Knochensubstanz. Fuer Implantatstifte aus reinem Titan, wie sie in der Zahnmedizin verwendet werden, bedeutet dies eine Kombination von Vertraeglichkeit und Stabilitaet, die kein anderes Material erreicht. Die Implantologie ist die fortschrittlichste Methode des Zahnersatzes und hat ein breites Spektrum von Anwendungsmoeglichkeiten. Zunaechst kann durch Zahnimplantate ein festsitzender Zahnersatz hergestellt werden. Diese Option findet bei Einzelzahnersatz, kleinen und grossen Schaltluecken (mehrere fehlende Zaehne in einer geschlossenen Zahnreihe) oder Freiendsituationen Verwendung. Fuer den Ersatz einzelner Zaehne werden Kronen, die exakt an den individuellen Kiefer des Patienten angepasst sind, mit den Implantatpfeilern verschraubt oder einzementiert. Im Gegensatz zu der alternativen Versorgung ueber eine Bruecke ohne Implantatanker, ist es fuer das Implantationsverfahren nicht notwendig, Nachbarzaehne abzuschleifen. Damit schont es die gesunden Zaehne des Patienten. Im Fall groesserer Schaltluecken kann die Implantatversorgung entweder ueber Einzelimplantate fuer jeden zu ersetzenden Zahn erfolgen oder durch mehrere Implantate, die als Anker einer Bruecke verwendet werden. In Freiendsituationen ermoeglicht der Einsatz von Implantaten die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes, fuer den ansonsten kein Anker mehr vorhanden waere. Zahnimplantate koennen auch als Anker fuer herausnehmbaren Zahnersatz dienen. Insbesondere beim Totalersatz ermoeglicht dieses Verfahren einen festen, angenehmen Sitz der Prothese bei gleichzeitiger Vermeidung von Druckstellen. Die moderne Zahnimplantologie ist, aufgrund ihres breiten Anwendungsspektrums und der Verwendung gesundheitsschonender Materialien, die erste Wahl vertraeglichen und aesthetischen Zahnersatzes.



Dr jur Wolfgang Horn Rechtsanwalt

Dr. jur. Wolfang Horn – Ihr Anwalt fuer Unternehmensberatung, Erbrecht und Unternehmensnachfolge. Dr. jur. Wolfgang Horn hat ueber 25 Jahre Erfahrung als freiberuflicher Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Aufsichtsrat mittelstaendischer Aktiengesellschaft. Heutzutage ist Wolfgang Horn als free lancer fuer national und international agierende Unternehmen taetig, im Einsatzbereich Einzelauftraege und trouble shooting. Referenzen: Nennung als einer von ca. 20 ausgewiesenen Spezialisten in Baden-Wuerttemberg fuer Erbrecht und Unternehmensnachfolge in der “Anwaltsliste” des Magazins FOCUS, Ausgabe vom 22.05.2000, S. 138 Erstreiten eines wegweisenden Urteiles zur Arzthaftung (Fehlgeschlagene Verhuetung aufgrund Behandlungsfehler) beim OLG Karlsruhe (13 U 134/04), welches auch in der Revision vor dem Bundesgerichtshof Bestand hatte (BGH 14.11.2006 – VI ZR 48/06, vgl. NJW 2007,989, FamRZ 2007, 126, u.a.). Das Urteil fand Erwaehnung in allen Medien am 14.11.2006 und 15.11.2006. Veroeffentlichung in VBlBW 1990, 321-325, “Genehmigungsfreie Luftfahrtveranstaltungen”.